Unabhängige Energieberatung und Förderberatung in Hessen
Wir zeigen Ihnen, welche Sanierungsschritte sich für Ihr Haus wirklich rechnen. Technisch geprüft, herstellerneutral und mit maximaler
Ausschöpfung der Bundesförderung.
Erstgespräch unverbindlich & kostenfrei · Beratung vor Ort in ganz Mittelhessen · Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Eingetragen in der EEE-Liste (dena)BAFA-antragsberechtigtKfW-antragsberechtigt
Gelistet als Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes.
Genau diese Listung ist die Voraussetzung dafür, dass Ihre Anträge bei BAFA und KfW
bewilligt werden können.
Leistungen
Von der Analyse bis zum Verwendungsnachweis
Alle Leistungen aus einer Hand, damit Planung, Förderantrag und Umsetzung zusammenpassen
und keine Frist und kein Nachweis verloren geht.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ihr Gebäude Schritt für Schritt zum energetischen Zielzustand, mit klarer Reihenfolge,
Kostenrahmen und Einsparprognose.
Aufnahme vor Ort, Bewertung der Gebäudehülle und Anlagentechnik
Maßnahmenpakete mit Kosten- und Einsparprognose
Grundlage für den iSFP-Bonus bei BAFA-Einzelmaßnahmen
Beratungshonorar mit 50 % gefördert (BAFA/EBW)
Förderberatung & Antragsbegleitung
Wir prüfen alle Programme, wählen die günstigste Kombination und übernehmen
die vollständige Antragsstrecke.
KfW 458: Heizungsförderung inkl. aller Boni
KfW 261 / 266: Effizienzhaus & „Gewerbe zu Wohnen“
Erstellung von BzA/BBA, gPN, TPN und TPB
Fristenmanagement bis zum Verwendungsnachweis
Heizungs- & Anlagentechnik
Welches System passt zu Ihrem Gebäude? Wir vergleichen ergebnisoffen statt
produktorientiert.
Heizungstausch nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoDG)
Wirtschaftlichkeitsvergleich mehrerer Varianten
Bivalenzpunkt-Analyse, Wärmepumpen- und Multisplit-Konzepte
Vorlauftemperatur- und Heizflächenprüfung
Fachplanung & Baubegleitung
Qualitätssicherung direkt auf der Baustelle, damit die geplante Einsparung
auch tatsächlich ankommt.
Ausführungskontrolle bei Dämmung und Fenstertausch
Detailpunkte, Luftdichtheit, Wärmebrücken
Rechnungsprüfung und fachliche Freigabe
Verwendungsnachweis gegenüber BAFA / KfW
Technische Nachweise & Berechnungen
Die Rechenwerte, die für Förderung, Auslegung und Betrieb tatsächlich
verlangt werden.
Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2
Energieausweise
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis? Wir klären, was Ihre Situation rechtlich
verlangt und was mehr aussagt.
Bedarfsausweis auf Basis der Gebäudedaten
Verbrauchsausweis auf Basis der Abrechnungen
Vergleich und Empfehlung vor der Ausstellung
Pflichtangaben für Verkauf und Vermietung
Ablauf
In vier Schritten zur geförderten Sanierung
Sie wissen von Anfang an, was wann passiert und was Sie dafür brauchen.
1
Erstkontakt & Datenaufnahme
Kostenloses Gespräch, Klärung Ihres Ziels und Sichtung vorhandener Unterlagen wie Pläne,
Abrechnungen und Fotos.
2
Vor-Ort-Termin & Analyse
Aufnahme von Gebäudehülle und Anlagentechnik, Bauteilbewertung und
Erfassung der Schwachstellen.
3
Konzeption & Bericht
Maßnahmenpakete mit Kosten, Einsparung und Förderhöhe, verständlich
aufbereitet und besprochen.
4
Antragstellung & Umsetzung
Förderantrag, fachliche Begleitung der Ausführung und Verwendungsnachweis
bis zur Auszahlung.
Für wen wir arbeiten
Zwei Ausgangslagen, zwei Beratungswege
Private Eigentümer & Bauherren
Sie wohnen selbst im Gebäude und wollen wissen, welcher Schritt sich zuerst lohnt.
Langfristiger Erhalt der Bausubstanz statt Reparaturschleife
Beschlussfähige Unterlagen für die Eigentümerversammlung
Förder-Check
Wie viel Förderung ist für Ihr Vorhaben möglich?
Ein schnelles Online-Screening auf Basis der aktuellen Richtlinien.
Es ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls, aber Sie wissen in einer Minute,
in welcher Größenordnung Sie rechnen können.
KfW 458: Heizungsförderung
54 %
rund 15.120 € Zuschuss
Unverbindliche Orientierung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Maßgeblich sind allein die gültigen Förderrichtlinien und der Bescheid der Bewilligungsstelle.
Die tatsächliche Höhe hängt von technischen Anforderungen, förderfähigen Kostenpositionen und
Ihrer individuellen Situation ab.
Der Gebäudebestand in Mittelhessen wiederholt sich stärker, als man denkt: Häuser aus den
Sechzigern mit nachträglich getauschten Fenstern, Ölheizungen kurz vor dem Ende, Eigentümer,
die vor der Frage stehen, womit sie anfangen sollen. Hier die Fälle, um die es meistens geht,
und der Weg, den wir dabei gehen.
Einfamilienhaus, Baujahr 1968
Ölheizung am Ende, Fenster von 1998
„Wir fangen mit den Fenstern an."
Neue Fenster sind schnell dichter als die Wand warm ist. Die Feuchte sucht sich dann
die kälteste Stelle im Raum. Der größte Verlust sitzt in solchen Häusern außerdem
meistens über dem Kopf, nicht in der Fassade.
Unser Weg: Bauteile aufnehmen und bewerten, Dach oder oberste
Geschossdecke zuerst rechnen, danach die Heizung. Reihenfolge vor Einzelmaßnahme.
Wärmepumpe im Bestand
Passt das überhaupt zu meinem Haus?
„Dafür ist mein Altbau nicht geeignet."
Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die Vorlauftemperatur, mit der sich das
Haus beheizen lässt. Das lässt sich rechnen statt vermuten, und oft genügen zwei oder
drei größere Heizkörper in den kritischen Räumen.
Unser Weg: raumweise Heizlast nach DIN EN 12831, vorhandene
Heizflächen bewerten, notwendige Vorlauftemperatur ermitteln.
Angebot liegt auf dem Tisch
Die Anlage wirkt eine Nummer zu groß
„Lieber etwas größer, sicher ist sicher."
Bei Wärmepumpen ist das der teuerste Denkfehler. Eine überdimensionierte Anlage kostet
in der Anschaffung mehr, taktet im Betrieb und erreicht dadurch eine schlechtere
Jahresarbeitszahl. Sie zahlen zweimal drauf.
Unser Weg: das vorliegende Angebot gegen die gerechnete Heizlast
prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Eigentümergemeinschaft
Beschluss steht an, die Meinungen gehen auseinander
„Dafür bekommen wir nie eine Mehrheit."
Meistens fehlt nicht der Wille, sondern eine Entscheidungsgrundlage: Was kostet welche
Variante je Wohneinheit, was bleibt nach Förderung übrig, was passiert, wenn nichts
passiert.
Unser Weg: beschlussfähige Unterlagen mit Kosten je Einheit. Auf
Wunsch erläutern wir die Ergebnisse in der Versammlung, das BAFA fördert diesen Termin
mit zusätzlich 250 Euro.
Vermietetes Mehrfamilienhaus
Wer trägt was, und was kommt zurück?
„Für mich als Vermieter rechnet sich das nicht."
Umlagefähigkeit, Förderung, Nebenkosten und gesetzliche Nachweispflichten werden gern
in einen Topf geworfen. Getrennt betrachtet sieht die Rechnung oft anders aus, gerade
bei steigenden CO2-Kosten, die je nach Gebäudezustand an Ihnen hängen bleiben.
Unser Weg: die vier Punkte sauber auseinandersortieren und in Zahlen
fassen, die sich Mietern erklären lassen.
Ihre Lage ist eine andere? Beschreiben Sie sie uns kurz, wir sagen
Ihnen ehrlich, ob sich eine Beratung für Sie lohnt.
Wissen & Förder-News
Was sich gerade bei der Förderung ändert
Die Richtlinien werden regelmäßig angepasst. Hier finden Sie die Änderungen,
die für Ihr Vorhaben Geld bedeuten.
BEG-Reform: Was jetzt beim Heizungstausch gilt
Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus mit Degression, neue Einkommensstaffel und warum
sich frühes Handeln jetzt konkret auszahlt.
GMoDG: Die 65-Prozent-Pflicht ist weg, der Beratungsbedarf nicht
Steigende CO2-Kosten, die Entwicklung der Netzentgelte und der Stufenplan für
Bio-Anteile im Brennstoff entscheiden jetzt darüber, welche Heizung über ihre
Laufzeit günstig bleibt.
Was kostet eine Energieberatung und was bleibt bei mir hängen?
Das Honorar richtet sich nach Gebäudegröße und Aufwand. Für die Energieberatung
für Wohngebäude (EBW) übernimmt das BAFA 50 % des förderfähigen Honorars,
maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Gebäuden ab
drei Wohneinheiten. WEGs erhalten einmalig 250 € zusätzlich, wenn die Ergebnisse in
der Eigentümerversammlung erläutert werden. Ihren konkreten Netto-Eigenanteil nennen
wir Ihnen vor Auftragserteilung schriftlich.
Muss ich meine funktionierende Heizung austauschen?
Nein. Eine funktionierende Heizung darf weiterlaufen und im Reparaturfall
instandgesetzt werden. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoDG) entfällt zudem die
starre Vorgabe von 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Einbau einer neuen Heizung.
Die Entscheidung verschiebt sich damit von der Pflicht zur Wirtschaftlichkeit. Was eine
Heizung über ihre Laufzeit kostet, hängt jetzt vor allem an drei Punkten: dem steigenden
CO2-Preis auf fossile Brennstoffe, der Entwicklung der Netzentgelte bei Strom und Gas und
dem Stufenplan für verpflichtende Bio-Anteile im Brennstoff. Wer heute nur auf den
Anschaffungspreis schaut, zahlt diese Punkte über die nächsten 20 Jahre nach.
Unabhängig davon gilt: Ältere Konstant-Temperatur-Kessel unterliegen einer
Austauschpflicht, sobald bestimmte Altersgrenzen überschritten sind. Wir rechnen Ihren
Einzelfall durch, bevor Sie etwas beauftragen.
Hydraulischer Abgleich: Verfahren A oder Verfahren B?
Verfahren A arbeitet mit überschlägig geschätzter Heizlast und
Näherungswerten, also schnell, aber ungenau. Verfahren B setzt eine
raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 voraus, bewertet die vorhandenen
Heizflächen und ermittelt daraus die tatsächlich benötigte Vorlauftemperatur.
Für Förderungen und insbesondere für die Auslegung einer Wärmepumpe ist Verfahren B
der sinnvolle Weg: Nur damit lässt sich belegen, dass das Gebäude mit niedriger Vorlauftemperatur betrieben werden kann, und genau davon hängt die Effizienz ab.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis beruht auf den Abrechnungen der letzten drei
Jahre und bildet damit vor allem das Nutzerverhalten ab. Der
Bedarfsausweis wird aus den Gebäudedaten berechnet und beschreibt die
energetische Qualität des Gebäudes selbst, unabhängig davon, wer darin wohnt.
Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1.11.1977
ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern das Gebäude nicht auf den damaligen
Wärmeschutzstandard nachgerüstet wurde. In allen anderen Fällen besteht Wahlfreiheit.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Grundsätzlich vor Vorhabenbeginn. Bei der Heizungsförderung ist ein
Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung möglich.
Der Vertrag darf also bereits geschlossen sein, solange er an die Förderzusage
gekoppelt ist. Wer ohne diese Bedingung beauftragt, verliert den Anspruch.
Diese Reihenfolge klären wir immer, bevor Sie unterschreiben.
Sind Sie an Hersteller oder Handwerksbetriebe gebunden?
Nein. Wir arbeiten herstellerneutral und unabhängig, erhalten keine
Provisionen und vertreiben keine Anlagentechnik. Unsere Empfehlung richtet sich
ausschließlich nach dem, was für Ihr Gebäude technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Kann ich Förderungen miteinander kombinieren?
Teilweise. Zuschuss und Kredit lassen sich in bestimmten Konstellationen kombinieren,
und Landes- oder Kommunalprogramme in Hessen können ergänzend hinzukommen. Eine
Doppelförderung derselben Kostenposition ist dagegen ausgeschlossen. Welche Kombination
in Ihrem Fall den höchsten Gesamtzuschuss ergibt, rechnen wir vorab durch.
Über uns
Ingenieurwissen statt Verkaufsgespräch
Hinter Energieplan Hessen steht Ferhat Ürüc, Ingenieur im Bereich
Energietechnik, spezialisiert auf die energetische Bewertung und Sanierung von
Wohngebäuden.
Unsere Arbeitsweise ist unabhängig und herstellerneutral: Wir verkaufen
keine Anlagentechnik und arbeiten ohne Vermittlungsprovisionen. Was wir empfehlen,
empfehlen wir, weil es für Ihr Gebäude die beste Lösung ist, auch wenn das manchmal
heißt, von einer Maßnahme abzuraten.
Jede Empfehlung ist gerechnet, nicht geschätzt. Heizlast, Vorlauftemperatur,
Einsparung und Amortisation liegen als nachvollziehbare Zahlen auf dem Tisch, bevor
Sie eine Entscheidung treffen.
Einsatzgebiet: Von Wetzlar aus in ganz Mittelhessen.
Qualifikationen & Listungen
Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) für Wohngebäude
Eintragung für Neubau (Effizienzgebäude)
Antragsberechtigt für BAFA-Einzelmaßnahmen und Energieberatung (EBW)
Antragsberechtigt für KfW-Förderprogramme inkl. Heizungsförderung
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach GEG
Die Eintragung in der EEE-Liste ist Voraussetzung dafür, dass Ihre Förderanträge
bei BAFA und KfW überhaupt bewilligt werden können.
Einsatzgebiet
Energieberatung vor Ort in Mittelhessen
Städte: Wetzlar, Gießen, Marburg, Limburg an der Lahn, Weilburg, Herborn, Dillenburg,
Haiger, Braunfels, Solms, Lich, Pohlheim, Linden, Grünberg, Lollar, Biedenkopf,
Stadtallendorf, Kirchhain, Alsfeld, Lauterbach und Schlitz.
Landkreise: Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf,
Landkreis Limburg-Weilburg und Vogelsbergkreis.
Sitz in Wetzlar, im Einsatz in ganz Mittelhessen. Ihr Ort ist nicht dabei?
Fragen Sie einfach an, wir prüfen kurzfristig, ob ein
Vor-Ort-Termin möglich ist.
Kontakt
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Beschreiben Sie kurz Ihr Gebäude und Ihr Vorhaben. Wir melden uns in der Regel
innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.
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